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Aspekte der Intervention bei Verdachtsmeldungen sexualisierter Gewalt

Anmeldung

Intervention umfasst jedes Tätigwerden nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder eines Hinweises sexualisierter Gewalt gegenüber Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Die Interventionsarbeit dient dem Schutz von Betroffenen, der Aufklärung des Sachverhalts und der Nachsorge im Rahmen eines einheitlichen, geregelten Verfahrens.

In diesem Seminar stehen die Fragen von Zuständigkeit, Aufgaben und der Erarbeitung eines geregelten Verfahrensweges im Fokus. Relevante Elemente der Prozessverantwortung für das Vorgehen bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt werden herausgearbeitet.

Anders als in den Bistümern hat sich in den Ordensgemeinschaften die Benennung von Interventionsbeauftragten nicht flächendeckend etabliert. Die Strukturen sind in der Regel wesentlich kleiner und daher trägt vielerorts die Leitung direkt im Zusammenwirken mit den beauftragten Ansprechpersonen die Interventionsverantwortung.

Termin und Ort

Termin: Dienstag, 05.10.2027, 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Veranstaltungsort: online per Videokonferenz


Teilnahmegebühr

40 Euro pro Person


Anmeldung

über die Homepage von RUACH: ruach.orden.de

Anmeldeschluss: 05.09.2027

Anmeldung

Kursleitung

Martina Köß

Martina Köß

Referentin für Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei der Deutschen Ordensobernkonferenz, MA Soziale Arbeit

Referent

Simon Friede

Fachberater für Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt